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Thema Bootsmotoren







Kreisanglerverband informiert
BOOTE MIT ZWEITAKTERMOTOREN KÖNNEN WEITERFAHREN
(Quelle: KW Kurier, 27. Woche 2007)


In jüngster Vergangenheit gab es viel Gerüchte und Fehlinformationen rund um Zweitakter-Bootsmotoren. Dies reichte bis hin zum völligen Verbot von Zweitaktmotoren in oder an Booten ab April 2008. Nirgendwo war eine konkrete Aussage dazu zu erhalten, so dass der Kreisverband sich an MdB Dr. Danckert wandte und um Hilfe bat. Schließlich würden bei einem solchen Verbot wieder mal die "Kleinen" betroffen sein, die an ihren Angelkähnen solche Motoren installiert haben. Die Recherche von MdB Danckert erbrachte, dass mit der Rheinschiffsuntersuchungsordnung und der zweiten Stufe der Abgasrichtlinien, die am 1. Juli 2007 in Kraft tritt tatsächlich neue Grenzwerte für Boote und Schiffe festgesetzt wurden. Dazu kommt die neue Einteilung der Leistungsklassen. So sind ab Juli alle Boote ab 19 kW (bis jetzt ab 37 kW ca. 50 PS) oder über 25 PS an diese Grenzwerte gebunden. Abhängig von der Nennzahl und Nenndrehzahl müssen zukünftig zwischen 15% und 30% niedrigere Grenzwerte für Kohlenstoffmonoxid, Kohlenwasserstoffe, Stickoxide sowie Partikel erreicht werden. Aus diesem Grund müssen ab Juli auch Typengenehmigungen für alle Generatoren (Motoren) vorhanden sein, die neu installiert werden.
Danckert informierte weiter, dass diese Regelung ausdrücklich nicht für Maschinen und Motoren gilt, die vor dem 01.01.2003 an Bord installiert waren. Diese Motoren können sogar durch instand gesetzte Motoren alten Typs ersetzt werden, wenn diese hinsichtlich Leistung, Drehzahl und Einbaubedingungen ähnlich sind. Allerdings ist daran die Bedingung geknüpft, dass das Boot bereits am 01. 01.2002 in Betrieb war. Diese Übergangsregelung gilt vorerst bis zum 31.12.2011. Ab sofort gilt also für den Erwerb von Bootsmotoren - Viertakter mit Rußpartikelfilter - ansonsten gibt es ab Juli Probleme unbd erhebliche Geldstrafen.



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